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Zugangsvoraussetzung |
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Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder ein anderer gleichwertiger Abschluss. Wer einen Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Abschluss und eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, erhält ebenfalls die Zugangsberechtigung. Wer am Zusatzangebot für den Hochschulabschluss teilnehmen möchte, muss über eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Grundsätzlich setzen wir bei einer Bewerbung den Nachweis eines mindestens zweimonatigen Praktikums unter ergotherapeutischer Anleitung voraus. |