Staatliche Regelungen Ergotherapieausbildung
Unternehmensgruppe Diakonische Dienste Hannover gGmbH

Staatliche Regelungen

Die Ergotherapieausbildung wird durch das Berufsgesetz (Ergotherapeutengesetz) und dessen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ErgTh APrV vom 02.08.1999) für das gesamte Bundesgebiet geregelt. Der Bund schreibt vor:

welche Fächer in welchem Stundenumfang zu unterrichten sind
Dauer und Fachgebiete der praktischen Ausbildung
die Staatliche Abschlussprüfung

Die Kultushoheit der Länder ermöglicht diesen, darüber hinausgehende Regelungen zu treffen. Für Niedersachen bedeutet dies, dass für die Berufsfachschule-Ergotherapie auf der Grundlage der niedersächsischen Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) und deren ergänzende Bestimmungen (EB-BbS-VO) eigene Rahmenrichtlinien gelten. Die Rahmenrichtlinien, die 2000 erstellt wurden, beinhalten vier Lernfelder mit empfohlenen Zeitrichtwerten, die von den einzelnen Schulen in Lernsituationen konkretisiert werden. Weitere Regelungen der BbS-VO beziehen sich u.a. auf die Prüfungen, Leistungsnachweise, Konferenzen, Fehlzeiten, Arbeits- und Sozialverhalten.


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