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Die Ergotherapieausbildung wird durch das Berufsgesetz (Ergotherapeutengesetz) und dessen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ErgTh APrV vom 02.08.1999) für das gesamte Bundesgebiet geregelt. Der Bund schreibt vor:
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welche Fächer in welchem Stundenumfang zu unterrichten sind
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Dauer und Fachgebiete der praktischen Ausbildung
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die Staatliche Abschlussprüfung |
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Die Kultushoheit der Länder ermöglicht diesen, darüber hinausgehende Regelungen zu treffen. Für Niedersachen bedeutet dies, dass für die Berufsfachschule-Ergotherapie auf der Grundlage der niedersächsischen Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) und deren ergänzende Bestimmungen (EB-BbS-VO) eigene Rahmenrichtlinien gelten. Die Rahmenrichtlinien, die 2000 erstellt wurden, beinhalten vier Lernfelder mit empfohlenen Zeitrichtwerten, die von den einzelnen Schulen in Lernsituationen konkretisiert werden. Weitere Regelungen der BbS-VO beziehen sich u.a. auf die Prüfungen, Leistungsnachweise, Konferenzen, Fehlzeiten, Arbeits- und Sozialverhalten.
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